消防財源의 安定的 確保方案Zum Finanzierung f?r Feuerabwehr
- Authors
- 李鍾永
- Issue Date
- 2002
- Publisher
- 중앙법학회
- Citation
- 중앙법학, v.4, no.2, pp 178 - 205
- Pages
- 28
- Journal Title
- 중앙법학
- Volume
- 4
- Number
- 2
- Start Page
- 178
- End Page
- 205
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/55051
- ISSN
- 1598-558X
- Abstract
- Zum Finanzierung fur FeuerabwehrYi, Jong-YeongDer Rechtsgedanke aus dem Erschliessungsbeitragsrecht, das Grundeigentum bzw. das Erbbaurecht als Anknupfungspunkt fur die Beitragspflicht eben aufgrund der besonderen Vorteile der offentlichen Einrichtung fur Grundstuck und Eigentumer zu wahlen, lasst sich auf Finanzierung des Feuerloschwesens ubertragen. Aufgaben der Feuerwehren als offentliche Einrichtungen der Gemeinden ist es ja auch, dieses Eigentum sowohl der Gemeindeangehorigen wie auch gemeindefremder Personen vor Gefahren zu schutzen. Die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr dient unter anderem auch dem Interesse und zum Vorteile der Grundeigentumer im Gemeidegebiet, namlich im Bereich des abwehrenden Brandschutzes. Es werden dabei nicht nur ortansassige Grundeigentumer erfasst, sondern alle, also auch solche, die in einer anderen Gemeinde wohnen und die Vorteile dieser gemeindlichen Einrichtung nach der bisherigen Regelung ohne Gegenleistung in Anspruch nehmen konntenDie Sonderabgaben fur Feuerschutz soll sich somit im Gesetz zum Brandschutz fur den Beitrag zur Unterhaltung einer offentlichen Einrichtung gestellt werden. Das Grundeigentum kann nur insoweit Anknupfungspunkt fur die Feuerschutzabgabe sein, als die Feuerwehr Aufgaben wahrnimmt, die sich als vorteilhaft fur den Grundeigentumer in gerade dieser Eigenschaft erweisen. Die Feuerschutzabgabe als Beitrag fur die Unterhaltung einer offentlichen Einrichtung vermag den Gemeindhaushalt wesentlich starker zu entlasten, als es die Feuerschutzabgabe kann.
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