유언방식의 개선방향에 관한 연구Die Vorschläge für die Reform der Testamentsformen
- Other Titles
- Die Vorschläge für die Reform der Testamentsformen
- Authors
- 현소혜
- Issue Date
- 2009
- Publisher
- 한국가족법학회
- Keywords
- 자필증서유언; 날인; 주소의 자서; 공정증서유언; 공동유언; das eigenhändige Testament; das Stempeln; der eigenhändige Niederschrift des Ortes; das öffentliche Testament; das gemeinschaftliche Testament
- Citation
- 가족법연구, v.23, no.2, pp.1 - 52
- Journal Title
- 가족법연구
- Volume
- 23
- Number
- 2
- Start Page
- 1
- End Page
- 52
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/hongik/handle/2020.sw.hongik/22222
- ISSN
- 1225-1224
- Abstract
- Es gibt fünf Arten von der Testamentsformen im koreanischen BGB(KGB), das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament, das mystische Testament, das Tonaufnahmegerätstestament und das außerordentliche Testament. Die Voraussetzungen von dem eigenhändige Testament sind zu stern, daß der rechtsunkundige Erblasser sie erfüllen kann. Insbesondere sind die Voraussetzungen von dem Stempeln und dem eigenhändigen Niederschrift des Ortes übermaßig, also gestrichen werden soll. Das öffentliche Testament erfordert die mündliche Erklärung des Testators und seine Anerkennug der Genauigkeit des Schreibens von dem Notar nach seinem Vortragen, so daß es scheint, die Stumme oder die Taube es nicht brauchen zu können. Zwar kann diese Frage durch die verfassungskonforme Auslegung gelöst werden, aber es ist erwünscht, die Vorschrift zu reformieren, so daß die Stumme oder die Taube die mündliche Erklärung durch das Schreiben oder das Verhalten, das Hören vom Vortragen des Notars durch das Lesen des Geschriebenes ersetzen kann. Das gemeinschaftliche Testament muß nicht eingeführt werden, weil es nicht nur dem Prinzip des freien Widerrufs des Testaments widerspricht, sondern auch mit Gefahr verbunden ist, einen Ehegatten durch seinen Partner überwaltigt zu werden.
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