개별적 근로관계법제의 변천과 전망
DC Field | Value | Language |
---|---|---|
dc.contributor.author | 유성재 | - |
dc.date.available | 2019-05-29T01:36:59Z | - |
dc.date.issued | 2013 | - |
dc.identifier.issn | 1229-2141 | - |
dc.identifier.uri | https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/19531 | - |
dc.description.abstract | Die koreanische Verfassung wurde 1948 kodifiziert. Die Verfassung legte die soziale Aufgabe des Staates sowie die Verpflichtung des Gesetzgebers fest, Mindeststandards für Arbeitsbedingungen gesetzlich zu regeln (Art. 32 Abs. 3 Verfassung). Gestützt auf diese verfassungsrechtlichen Gebote wurden im Jahr 1953 das Arbeitsstandardsgesetz erlassen. Das Arbeitsstandardsgesetz kommt primär als Arbeitnehmerschutzrecht zur Anwendung. Das Arbeitsstandardsgesetz erfasst die Regelungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und die Ruhepause, den Frauen- und Jugendarbeitsschutz, die Gesundheit und Sicherheit, die Arbeitsordnung und die Kündigung. Die Entwicklung der Einzelheiten des Individualarbeitsrechts ist folgendes. Nach Arbeitsstandardsgesetz vom 10. 5. 1953 war bestimmt, dass die Arbeitszeit in einer Woche nicht mehr als 48 Stunden nicht überschreiten durfte. Die Vorschriften über die Wochenarbeitszeit ist sowohl am 29. 3. 1989 als auch am 15. 9. 2003 geändert. Zwischen 1953 und 2003 sank die Wochenarbeitzeit um 8 Stunden. Die Vorschriften über die Jahresurlaub ist auch am 29. 3. 1989 und 15. 9. 2003 in Beziehung mit Verkürzung der Wochenarbeitszeit geändert. Während Jahresurlaubswerte nach Arbeitsstandardsgesetz vom 10. 5. 1953 8 Tagen beträgt war, muss der Arbeitgeber nach Standardgestz vom 15. 9. 2003 einen bezahlten Urlaub von 15 Tagen gewähren für die Arbeitnehmer, die in einem Jahr mindestens 80% der Arbeitstage arbeite. Zugleich wird das Individualarbeitsrecht durch eine Vielzahl weiteren Einzelgesetzen ergänzt. Dabei handelt es sich unter anderem um das Gesetz über das geschlechtsbezogene Benachteiligungsverbot, das Gesetz über den Mindestarbeitslohn und das Befristungs- und Teilzeitgesetz. Zum Schutz des Entgelts ist der Mindestarbeitslohn durch das Gesetz über den Mindesarbeitslohn geregelt, welches am 31. 12. 1986 erlassen worden ist. Das Recht der gewerbmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt, das am 20. 2. 1998 erlassen worden und 1. 7. 1998 in Kraft getreten ist. Befristete Arbeitsverhältnis und Teilzeitarbeitsverhältnis werden durch das Befristungs- und Teilzeitgesetz geregelt, das am 21. 12. 2006 erlassen worden und am 1. 7. 2007 in Kraft getreten ist. Der Vielzahl gesetzlicher Regelungen steht auf der anderen Seite gegenüber, dass Teilbereiche des Arbeitsvertragsrechts überhaupt nicht gesetzlich geregelt sind und daher wichtige Rechtsgrundsätze nur aus einer Fülle von Rechtsprechung entnommen werden können. Folglich bringt es das umfangreiche Richterrecht zwangsläufig mit sich, dass es dem Arbeitsvertragsrecht auch heute noch an einer inneren Systematik fehlt. Um die Rechtsunsicherheit im Arbeitsvertragsrecht zu beseitigen ist eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts wünschenswert. | - |
dc.description.abstract | Die koreanische Verfassung wurde 1948 kodifiziert. Die Verfassung legte die soziale Aufgabe des Staates sowie die Verpflichtung des Gesetzgebers fest, Mindeststandards für Arbeitsbedingungen gesetzlich zu regeln (Art. 32 Abs. 3 Verfassung). Gestützt auf diese verfassungsrechtlichen Gebote wurden im Jahr 1953 das Arbeitsstandardsgesetz erlassen. Das Arbeitsstandardsgesetz kommt primär als Arbeitnehmerschutzrecht zur Anwendung. Das Arbeitsstandardsgesetz erfasst die Regelungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und die Ruhepause, den Frauen- und Jugendarbeitsschutz, die Gesundheit und Sicherheit, die Arbeitsordnung und die Kündigung. Die Entwicklung der Einzelheiten des Individualarbeitsrechts ist folgendes. Nach Arbeitsstandardsgesetz vom 10. 5. 1953 war bestimmt, dass die Arbeitszeit in einer Woche nicht mehr als 48 Stunden nicht überschreiten durfte. Die Vorschriften über die Wochenarbeitszeit ist sowohl am 29. 3. 1989 als auch am 15. 9. 2003 geändert. Zwischen 1953 und 2003 sank die Wochenarbeitzeit um 8 Stunden. Die Vorschriften über die Jahresurlaub ist auch am 29. 3. 1989 und 15. 9. 2003 in Beziehung mit Verkürzung der Wochenarbeitszeit geändert. Während Jahresurlaubswerte nach Arbeitsstandardsgesetz vom 10. 5. 1953 8 Tagen beträgt war, muss der Arbeitgeber nach Standardgestz vom 15. 9. 2003 einen bezahlten Urlaub von 15 Tagen gewähren für die Arbeitnehmer, die in einem Jahr mindestens 80% der Arbeitstage arbeite. Zugleich wird das Individualarbeitsrecht durch eine Vielzahl weiteren Einzelgesetzen ergänzt. Dabei handelt es sich unter anderem um das Gesetz über das geschlechtsbezogene Benachteiligungsverbot, das Gesetz über den Mindestarbeitslohn und das Befristungs- und Teilzeitgesetz. Zum Schutz des Entgelts ist der Mindestarbeitslohn durch das Gesetz über den Mindesarbeitslohn geregelt, welches am 31. 12. 1986 erlassen worden ist. Das Recht der gewerbmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt, das am 20. 2. 1998 erlassen worden und 1. 7. 1998 in Kraft getreten ist. Befristete Arbeitsverhältnis und Teilzeitarbeitsverhältnis werden durch das Befristungs- und Teilzeitgesetz geregelt, das am 21. 12. 2006 erlassen worden und am 1. 7. 2007 in Kraft getreten ist. Der Vielzahl gesetzlicher Regelungen steht auf der anderen Seite gegenüber, dass Teilbereiche des Arbeitsvertragsrechts überhaupt nicht gesetzlich geregelt sind und daher wichtige Rechtsgrundsätze nur aus einer Fülle von Rechtsprechung entnommen werden können. Folglich bringt es das umfangreiche Richterrecht zwangsläufig mit sich, dass es dem Arbeitsvertragsrecht auch heute noch an einer inneren Systematik fehlt. Um die Rechtsunsicherheit im Arbeitsvertragsrecht zu beseitigen ist eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts wünschenswert. | - |
dc.format.extent | 41 | - |
dc.language | 한국어 | - |
dc.language.iso | KOR | - |
dc.publisher | 한국노동법학회 | - |
dc.title | 개별적 근로관계법제의 변천과 전망 | - |
dc.title.alternative | Entwicklungen und Perspektiven des Individualarbeitsrechts | - |
dc.type | Article | - |
dc.identifier.bibliographicCitation | 노동법학, no.47, pp 129 - 169 | - |
dc.identifier.kciid | ART001802334 | - |
dc.description.isOpenAccess | N | - |
dc.citation.endPage | 169 | - |
dc.citation.number | 47 | - |
dc.citation.startPage | 129 | - |
dc.citation.title | 노동법학 | - |
dc.publisher.location | 대한민국 | - |
dc.subject.keywordAuthor | Rechtsgeschichte | - |
dc.subject.keywordAuthor | Geschichtliche Entwicklungen | - |
dc.subject.keywordAuthor | Arbeitsstandardsgesetz | - |
dc.subject.keywordAuthor | Individualarbeitsrecht | - |
dc.subject.keywordAuthor | Arbeitsvertragsrecht | - |
dc.subject.keywordAuthor | 법제사 | - |
dc.subject.keywordAuthor | 변천사 | - |
dc.subject.keywordAuthor | 근로기준법 | - |
dc.subject.keywordAuthor | 개별적 근로관계법 | - |
dc.subject.keywordAuthor | 근로계약법 | - |
dc.description.journalRegisteredClass | kci | - |
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