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상여금의 통상임금성Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohns und Gratifikation

Authors
유성재임서정
Issue Date
2012
Publisher
노동법이론실무학회
Keywords
Gratifikation; gewöhnlicher Arbeitslohn; durchschnittlicher Arbeitslohn; Regelmäßigkeit; Gleichmäßigkeit; Festigkeit; 상여금; 통상임금; 평균임금; 정기성; 일률성; 고정성
Citation
노동법포럼, no.9, pp 233 - 256
Pages
24
Journal Title
노동법포럼
Number
9
Start Page
233
End Page
256
URI
https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/35345
ISSN
2005-4645
Abstract
“Gewöhnlicher Arbeitslohn” im Sinne des Arbeitsstandardsgesetzes ist die Geldsumme, die durch Arbeitgeber dem Arbeitnehmer regelmäßig und gleichmäßig gegen die vereinbarte oder ganze Arbeit bezahlt wird(§ 6 Abs. 1 der Verordnung über das Arbeitsstandardsgesetz). Die Höhe der Überstunden-, Nachtarbeit und/oder Feiertagslöhne hängt vom gewöhnlichen Arbeitslohn ab. Demgegenüber wird der Betrag des Abschiedzuschusses nach dem “durchschnittlichen Arbeitslohn” berechtnet(§ 8 Abs. 1 des Abschiedzuschussgesetzes). “Durchschnittlicher Arbeitslohn” im Sinne des Abschiedzuschuss- und des Arbeitsstandardsgesetzes ist die Geldsumme, die durch Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sämtlich unabhängig von der Bezeichung gegen allerei Arbeit bezahlt wird(§ 2 Abs. 1 Nr. 6 des Arbeitsstandardsgesetzes). Nach bisherigen Rechtsprechungen des koreanischen Gerichtshofs gehört die Gratifikation nicht zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn. Dabei geht der koreanische Gerichtshof davon aus, dass nur die regelmäßig, gleichmäßig und fest gezahlte Geld als den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn anerkannt werden kann. Die Kritik an der heutigen Rechtslage richtet sich sowohl gegen den Gesetzgeber als auch gegen die Rechtsprechung. Allerdings brachte eine erneute Bewegung des koreanischen Gerichtshofs im Jahr 2012. Der koreanische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 29. 3. 2012 entschieden, dass die Gratifikation auch zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn gehören kann. Der Ansatz des koreanischen Gerichtshofs beim Urteil vom 29. 3. 2012 zur Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohn geeignet, weil er nur die “Regelmäßigkeit” und die “Gleichmäßigkeit” als Voraussetzung des “gewöhnlichen Arbeitslohns” verlangt. Die “Festigkeit”, die von der früheren Rechtsprechung des koreanischen Gerichtshofs als Voraussetzung des gewöhnlichen Arbeitslohn verlangt wurde, aufzugeben, weil sie in Definition für den “gewöhnlicher Arbeitslohn” nach der Verordnung über das Arbeitsstandardsgesetz nicht vorgeschrieben ist. Es bleibt also festzuhalten, dass die frühere Rechtsprechung des koreanischen Gerichtshofs als eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung anzusehen ist. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die neue Rechtsprechung, die die Abkehr von der “Festigkeit” bei der Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohn versucht, grundsätzlich den richtigen Weg zu einer zutreffenden juristische Begriffsbildung von gewöhnlichen Arbeitslohn weist.
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법학전문대학원 (법학과)
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