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리스크정보의 공표와 그 법적 통제Behördliche Informationstätigkeit in Umgang mit den Ungewissenheiten und Rechtliche Kontrolle

Other Titles
Behördliche Informationstätigkeit in Umgang mit den Ungewissenheiten und Rechtliche Kontrolle
Authors
조태제
Issue Date
Feb-2009
Publisher
한국토지공법학회
Keywords
정보활동(Informationstätigkeit); 경고(Warnung); 추천(Empfehlung); 정보제공(Informa-tion); 단순고권적 행정작용(Schlichtes Verwaltungshandeln); 제품안전법 (Produksicherheitgesetz); 정보활동(Informationstätigkeit); 경고(Warnung); 추천(Empfehlung); 정보제공(Informa-tion); 단순고권적 행정작용(Schlichtes Verwaltungshandeln); 제품안전법 (Produksicherheitgesetz)
Citation
토지공법연구, v.43, no.1, pp 539 - 562
Pages
24
Indexed
KCI
Journal Title
토지공법연구
Volume
43
Number
1
Start Page
539
End Page
562
URI
https://scholarworks.bwise.kr/hanyang/handle/2021.sw.hanyang/177226
ISSN
1226-251X
2733-8371
Abstract
Angesichts der zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse, der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie der damit verbundenen neuen Gefahren und Risken ist staatliche Informationstätigkeit mehr gefragt. Staatliche Informationstätigkeit kann auf vielfältige Art und Weise ausgeübt werden. Es ist unmöglich, jede einzelne Handlungsform exakt zu definieren, zumal die Grenzen fließend sind. Zulässigkeit und Grenzen von staatlichen Informationstätigkeit sind wichtige Probleme. In tatsächlicher Sicht kann die Warnung den gleichen Effeckt haben wie etwa das Verbot. Die Frage nach dem Efordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage stellt sich allerdings nur dann, wenn staatlichen Informationstätigkeit einen Grundrechtseingriff darstellen. Deutsches Bundesverfassungsgericht hat in seinen Glykol-Urteil einen Eingriff in die Berufsfeihet verneint, weshalb sich die Frage nach einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in einem solchen Fall gar nicht erst stellt. Aber sind Finalität und Schwere ausschlaggebend für die Bejahung der Eingriffsqualität von Informationstätigkeit. Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen, die an staatlichen Informationstätigkeit zu stellen sind, stimmen Rechtsprechung und Lehre in Deutschland und U.S.A. weitgehend überein. So müssen staatlichen Informationstätigkeit den Geboten der Richtigkeit und Sachlichkeit endsprechend. Wenn ihre Richtigkeit noch nicht abschlißend geklärt ist, hängt die Rechtmäßigkeit davon ab, ob der Staat den Sachhalt unter Nutzung aller verfügbaren Informationsquellen, gegebenfalls auch unter Anhörung Betroffener, ermittelt hat. Verbleiben Unsicherheiten über die Richtigkeit, so ist der Staat gehalten, auf diese hinzuwesen. Erweist sich eine staatlichen Informationstätigkeit in Nachhinein als unrichtig, bedarf sie der Korrektur. Darüber hinaus müssen staatlichen Informationstätigkeit dem Grundsatz der Verältismäßigkeit. Rechtsprechungen und Gesetze in Korea sollen dieser Anforderungen an staatliche Informationstätigkeit folgen.
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