Detailed Information

Cited 0 time in webofscience Cited 0 time in scopus
Metadata Downloads

미수범 일반규정의 입법론적 검토De lege ferenda der allgemeinen Vorschriften vom Versuch

Other Titles
De lege ferenda der allgemeinen Vorschriften vom Versuch
Authors
김재봉
Issue Date
Dec-2008
Publisher
한양대학교 법학연구소
Keywords
미수범; 형법 제25조; 실행착수; 미수범 가벌성; Versuch; § 25 in dem koreanishen Strafgesetzbuch; Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung; Strafbarketi des Versuchs; Versuch; § 25 in dem koreanishen Strafgesetzbuch; Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung; Strafbarketi des Versuchs
Citation
법학논총, v.25, no.4, pp.27 - 45
Indexed
KCI
OTHER
Journal Title
법학논총
Volume
25
Number
4
Start Page
27
End Page
45
URI
https://scholarworks.bwise.kr/hanyang/handle/2021.sw.hanyang/177523
ISSN
1225-228X
Abstract
In diesem Aufsatz handelt es sich um de lege ferenda der allgemeinen Vorschriften vom Versuch. In § 25 Absatz 1 in dem koreanishen Strafgesetzbuch steht es, wer zur Verwirklichung des Tatbestandes ansetzt, aber die Ausführung nicht beendet oder den erforderlichen Erfolg entstehen nicht läßt. wegen Versuchs bestaft wird. In Absatz 2 desgleiche Paragraph liegt es, der Versuch kann miler bestraft werden als die vollendete Tat. In § 29 steht es, der Versuch ist strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. § 25 und § 29 in dem koreanischen Strafgesetzbuch könnten für allgemeine Vorschrift vom Versuch gehalten werden. Bisher ist es über § 25 und § 29 relativ wenig im Vergleich mit dem Rücktritt vom Versuch und dem Untaglichen Versuch diskutiert worden. Jedoch gibt es so viele Wichtige, die de lege ferenda über die Vorschriften diskutiert werden sollten. Dazu gehören zB. Begriff des Versuches, und zwar Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung, Unterschied zwischen unbeendetem und beendetem Versuch, Strafbarkeit des Versuchs, Bestrafungsgrad des Versuchs, Reihefolge der Vorschriten usw. Nach meinr Meinung ist die Überschrift des 2. Titels im Abschnitt 2. von Versuch zu Versuch und VorbereitungㆍKomplott zu verändern. Die Vorschrift der Strafbarkeit des Versuchs sollte von § 29 nach § 25 Absatz 2 umziehen. Die anderen Einzelheiten zB. der Begriff des Versuchs und die Betrafungsmethode des Versuchs usw. müssen noch weiter untersucht werde.
Files in This Item
Go to Link
Appears in
Collections
서울 법학전문대학원 > 서울 법학전문대학원 > 1. Journal Articles

qrcode

Items in ScholarWorks are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.

Related Researcher

Researcher Kim, Jae Bong photo

Kim, Jae Bong
SCHOOL OF LAW (SCHOOL OF LAW)
Read more

Altmetrics

Total Views & Downloads

BROWSE