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형성 중인 생명에 대한 국가의 기본권 보호의무 ― 태아의 생명권과 국가의 기본권 보호의무에 관한 2008. 7. 31. 헌법재판소 결정에 대한 평석 ―Staatliche Schutzpflichten für werdendes Leben

Other Titles
Staatliche Schutzpflichten für werdendes Leben
Authors
정문식
Issue Date
Jun-2008
Publisher
법학연구소
Keywords
Fetus; Lebensrecht; Menschenwürde; Schutzpflichten; Unter- maßverbot; Evidenzkontrolle; Vertretbarkeitskontrolle.; 태아; 생명권; 인간존엄; 기본권 보호의무; 과소보호금지원칙; 명백성통제; 타당성통제
Citation
법학논총, v.28, no.2, pp 385 - 404
Pages
20
Indexed
KCICANDI
Journal Title
법학논총
Volume
28
Number
2
Start Page
385
End Page
404
URI
https://scholarworks.bwise.kr/hanyang/handle/2021.sw.hanyang/178216
ISSN
1738-6233
Abstract
In der bisherigen Entwicklung seiner Rechtsprechung über das Verhältnis von EMRK-Grundrechte un EU-Recht hat der EGMR die “externe Kontrollwirkung” ausgebaut, nach der ein nationaler Akt dann vollumfänglich am Maßstab der EMRK zu messen ist, wenn EMRK-konformes Verhalten zu keiner rechtlichen Konflikt mit einer anderen Rechtsordnung führt wie EU-Rechte. Als neuen Lösungsansatz zwischen staatlicher Freiheit in der Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen und möglichst umfassender Bindung an dem Menschenrechtsstandard entwickelt der EGMR mit Bosphorus-Entscheidung eine widerlegbare Vermutung, dass keine Verletzung der EMRK und ihrer Zusatzprotokolle vorliegt, solange sich die EMRK Vertragsstaaten beim Vollzug des europäischen Gemeinschaftsrechts an die Verpflichtungen aus der EMRK halten und das angewendete Recht ebenso hohe Schutzmaßstäbe aufweist, die ein materiellrechtlich und verfahrensrechtlich zwar nicht unbedingt identisches(identical), aber gleichwertiges(equivalent), d.h. qualitativ vergleichbares(comparable) Grundrechtsschutzniveau halten können. Allerdings kann diese Vermutung durch die Umstände des Einzelfalls widerlegt werden, in denen eine Anhaltspunkt für offensichtlich mangelhaften(manifestly deficient) Rechtsschutz besteht. In der Zukunft kann der EGMR mit EU/EG-Streitigkeiten möglichst nichts tun haben wollen, weil er bei der internationalen bzw. europäischen Zusammenarbeit keine große Schwierigkeiten machen möchten. Doch hat der EGMR die allerletzte Menschenrechtskontrolle in Europa noch nicht aus der Hand gegeben.
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