사적 자치와 공익의 상호관계Die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem öffentlichen Interesse
- Other Titles
- Die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem öffentlichen Interesse
- Authors
- 제철웅
- Issue Date
- Sep-2006
- Publisher
- 법학연구소
- Keywords
- Privatautonomie; Gemeinwohl; öffentliches Interesse; Grenze derBeschränkung der Grundrechte; 사적 자치; 공공복리; 공익; 기본권제한의 한계
- Citation
- 서울대학교 법학, v.47, no.3, pp 121 - 154
- Pages
- 34
- Indexed
- DOMESTIC
- Journal Title
- 서울대학교 법학
- Volume
- 47
- Number
- 3
- Start Page
- 121
- End Page
- 154
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/hanyang/handle/2021.sw.hanyang/180984
- ISSN
- 1598-222X
2714-0113
- Abstract
- Nicht nur für das Zivilrecht sondern auch für das öffentliche Recht ist es sehr wichtig, wie die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem öffentlichen Interesse zu verstehen ist. Darüber gibt es nicht geringfügigen Meinungsunterschied zwischen den Rechtswissenschaftler, sogar auch zwischen den Zivilrechtler. Einige Zivilrechtler geben dem öffentliche Interesse oder dem Gemeinwohl den Vorrang vor der privaten Autonomie, aber andere Zivilrechtler räumen zu recht jenem eine subsidiäre Funktion ein. Der Aufsatz veranschaulicht, dass der Unterschied der Meinung zum Unterschied der Interpretation der das Gemeinwohl betreffenden Regelungen führt und dass die Rechtsprechung aber in
Richtung der Achtung der Privatautonomie verschiedene gesetzliche Regelungen auslegt. Er vertritt auch, dass die Achtung und die Verstärkung der
Privatautonomie eine der wichtigsten Aufgaben des Staats sein sollen, weil dem
Staat die Achtung der individuellen Würde und des menschlichen Rechts
obliegt(Art. 10 der koreanischen Verfassung). Art 37 der koreanischen Verfassung, der die Pflicht des Staats zur Achtung der individuellen Freiheit und der wie auch immer ungeschriebene Grundrechte und bei Beschränkung der Grundrechte von Gemeinwohls wegen die Grenze vorschreibt, soll also sich steuernde Rolle spielen lassen, wenn der Zivilgesetzgeber die Sphäre der Privatautonomie verengende Gesetze entwerfen, wenn die Behörden durch Verwaltungsakt in diese Sphäre eingreifen, und wenn die Rechtsprechung die subjektiven Rechte berührende gesetzliche Regelungen auslegt. Auf diesem Prinzip stehend kritisiert in concreto der Aufsatz das Urteil des Verfassungsgerichts, nach dem die Ausschlußfrist des Erbschaftsanspruchs(§ 999 Abs. 2 des koreanischen BGB) nicht verfassungswidrig sei, die Verordnung des Ausbildungsgesetzes, die nach dem Schulauswahlrecht der Eltern beschränkt und das Recht der Privatschule zur Auswahl der Schüler verneint, und das Urteil des obersten Gerichts, nach dem die Genehmigung der Behörde bei Entstehung der juristische Person und bei Verwaltungsaufsicht ein Ermessensakt sei.
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