법인설립에 있어서 등기ㆍ등록제도의 개선방안 연구open accessEin Reformvorschlag zum Eintragungs - und Registersystem bei der Errichtung juristischer Person
- Other Titles
- Ein Reformvorschlag zum Eintragungs - und Registersystem bei der Errichtung juristischer Person
- Authors
- 송호영
- Issue Date
- Dec-2009
- Publisher
- 한국비교사법학회
- Keywords
- Juristische Person; Eintragung; Register; Verleihung; Anerkennung; Gründungsgeschäft; 법인; 등기; 등록; 허가; 승인; 설립행위
- Citation
- 비교사법, v.16, no.4, pp 1 - 33
- Pages
- 33
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 비교사법
- Volume
- 16
- Number
- 4
- Start Page
- 1
- End Page
- 33
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/hanyang/handle/2021.sw.hanyang/203469
- DOI
- 10.22922/jcpl.16.4.200912.1
- ISSN
- 1229-5205
- Abstract
- Über das Wesen juristischer Person ist es heute einig, dass juristische Person keine Fiktion sondern eine realtätige Organisation. Trotzdem ist es auch nicht zu leugnen, dass juristische Person ein rechtstechnischer Begriff. Dieser zeigt sich insbesondere bei der Eintragung bzw. Registrierung im Vollendungsstadium juristischer Person. Eintragung der juristischen Person auf Registerbuch ist notwendig für die Verkehrssicherheit. Jedoch ist das Eintragungs- und Registerverfahren ist im geltenden koreanischen Recht sehr umständlich. Dieser Aufsatz zielt auf den Vorschlag zur Verbesserung des Eintragungs- und Registersystems bei der Errichtung juristischer Person ab. Kapitel I schildert zur Einleitung obige Problematik. Kapitel II beschäftigt sich mit dem Entstehungsproblem bei nichtwirtschaftlicher juristischen Person. Im geltenden koreanischen BGB ist die Konzession der zuständigen Behörde zur Gründung nichtwirtschaftlicher juristischen Person erforderlich. Darüberhinaus erfolgt die Vollendung der juristischen Person durch Eintragung im Registerbuch. In diesem Sinne ist nicht Konzession sondern Eintragung konstitutiv im koreanischen BGB. Der Verfasser schlägt de lege ferenda schrittenweise von Konzessionssystem zur Genehmigungssystem zu ändern. In bezug darauf soll nicht Eintragung sondern behördliche Genehmigung konstitutiv sein. Im Kapitek III wird die Problematik im wirtschaftlichen juristischen Person (Handelsgesellschaft) behandelt. Handelsgesellschaft kann ohne behördliche Genehmigung bloss durch Eintragung auf Handelsregister als juristische Person entstehen. Sie hat sich jedoch zur wirtschaftichen Betätigung auf Steurregister zu melden. Demgegnüber schlägt der Verfasser eine Integration von Eintragung auf Handelsregister und Meldung auf Steurregister vor. Zum Schluss betont der Verfasser im Kapitel IV eine gesetzgeberische Reform, um obigen Vorschlag zu realisieren.
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