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비영리법인설립에 관한 입법론적 고찰

Authors
윤철홍
Issue Date
2009
Publisher
한국민사법학회
Keywords
nichtwirtschaftlicher Verein; Stiftung; Erlaubnis; Genehmigung; Genehmigungsvoraussetzung; 비영리사단법인; 재단; 허가; 인가; 인가요건
Citation
민사법학, no.47, pp.719 - 756
Journal Title
민사법학
Number
47
Start Page
719
End Page
756
URI
http://scholarworks.bwise.kr/ssu/handle/2018.sw.ssu/15960
ISSN
1226-5004
Abstract
Koreanisches BGB Art. 32 regelt wie folgt: Zur Gründung eines Vereins oder einer Stiftung, deren Zweck auf eine wissenschaftliche, religiöse, wohltätige, künsterische, geselschaftliche oder sonstige nichtwirtschaftliche Aufgabe gerichtet ist, ist die Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Regelung konkretisiert das Erlaubnissystem zur Gründung des nichtwirtschaftlichen Vereins. Darin gibt es die verschiedenen Problemen im Zusammenhang mit der Auslegung des Verfassungsrechts und der Gründung des Vereins und der Stiftung. Deswegen ist Verfasser einen Gesetzgebungsentwurf zur Verbesserung des §32KBGB zu vorschlagen. Zusammenfassend ist die Richtung der Verbesserung wie folgendes. 1. Die Erlaubnis zur Gründung des nichtwirtschaftlichen Vereins oder der Stiftung. Sie enthält nicht nur verfassungswidrige und sonstige rechtsauslegende Problemen, sondern auch die rechtsvergleichende und rechtspolitische Problemen. Nach meiner Meinung ist das Erlaubnissystem also dem Genehmigungssystem zu ändern. Weitergehend ist es rationale und gute Politik, die Gründung der juristischen Person leicht, Betriebskontrolle streng zu machen. 2. Koreanisches BGB Art. 32 regelt den nichtwirtschaftlichen Verein und die Stiftung in einer gleichen Paragrapf. Deshalb hat er das Auslegungsproblem im Bezug auf der nichtwirtschaftliche Aufgabe hervorgeruft. M.E. ist er als 2 Teile zu trennen. Erste Absatz wird nichtwirtschaftliche Verein und zweite Absatz die Stiftung regeln.. 3. Koreanisches BGB Art. 32 hat durch die verschiedenen Beispielen, nämlich wissenschaftliche, religiöse, wohltätige, künsterische, gesellschaftliche oder sonstige nichtwirtschaftliche Aufgabe erläutern. Die verschiedenen Beispielen, sind zu beseitigen. 4. Um das Erlaubnissystem dem Genehmigungssystem zu ändern, sind die Voraussetzungen der Genehmigung konkret zu regeln. Eigentlich ist die Erlaubnis ein freies Ermessensgeschäft in Verwaltung. Dagegen ist die Genehmigung das Ermessensgeschäft der Gesetzmässigkeit. Das Genehmigungssystem erfordert also die materielle Beurteilung der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit den Voraussetzungen der Genehmigung. Aus diesem Grund hat Verfasser die konkreten Genehmigungsvoraussetzungen wie Art.81 BGB vorgeschlägt. Die Verbesserungsentwurf des Art. 32 KBGB enthält drei Absätze, nämlich 1. Abs. den nichswirtschaftlichen Verein, 2. Abs. die Stiftung, 3 Abs. zwingende Regelung der Genehmigung, um das Genehmigungssystem sicher und schnell aufnehmen zu können.
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