가족관계등록법의 문제점과 개정방향Ein Vorschlag zur Reform des koreanischen Personenstandsrechts
- Authors
- 김상용
- Issue Date
- 2014
- Publisher
- 중앙대학교 법학연구원
- Keywords
- Personenstandsrecht; Personenstandsurkunde; anonyme Geburt; Sperrvermerke zum Schutz persönlicher Belange; Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft; 가족관계등록법; 일반증명서; 상세증명서; 출생에 관한 기록사항의 차단; 친생부모를 알 권리
- Citation
- 法學論文集, v.38, no.2, pp 33 - 100
- Pages
- 68
- Journal Title
- 法學論文集
- Volume
- 38
- Number
- 2
- Start Page
- 33
- End Page
- 100
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/13277
- DOI
- 10.22853/caujls.2014.38.2.33
- ISSN
- 1225-5726
- Abstract
- Das geltende Personenstandsrecht in Korea ist zum Teil zu reformieren; dabei sollen die Interessen an der Schutz der Privatsphäre von Menschen Rechnung getragen werden.
Die Personenstandsurkunden sollen nur die Daten offenbaren, die zur Erfüllung des jeweiligen Nachweiszweckes erforderlich sind. Der Effekt, nur die für den Verwendungszweck der Urkunde erforderlichen Daten zu offenbaren, soll dadurch erhöht werden, dass auf Verlangen bestimmte Angaben nicht in die Urkunde aufgenommen werden.
Es sollen nur die geänderten Tatsachen in die Personenstandsurkunden aufgenommen werden, wenn ein Registereintrag durch Folgebeurkundung fortgeführt wird. z. B. ist bei mehrehren Folgebeurkundungen über Namensänderungen nur die letzte maßgebend, also der aktuelle Name einzutragen.
Bei der Reform des Personenstandsrechts sollen die Interessen der ledigen Mutter an die Anomynität der Geburt Rechnung getragen werden. Wenn eine ledige Mutter ihr Kind zur Adoption freigeben wird, so soll auf ihren Antrag zum Geburtseintrag ein Sperrvermerk eingetragen werden. Wird ein Sperrvermerk eingetragen sein, so dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen auf Anordnung des Familiengerichts Personenstandsurkunden erteilt werden, wenn es zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist. Damit sollen die Interessen der ledigen Mutter an der Anonymität der Geburt ebenso Rechnung getragen werden wie dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft.
Das geltende Personenstandsrecht in Korea ist zum Teil zu reformieren; dabei sollen die Interessen an der Schutz der Privatsphäre von Menschen Rechnung getragen werden. Die Personenstandsurkunden sollen nur die Daten offenbaren, die zur Erfüllung des jeweiligen Nachweiszweckes erforderlich sind. Der Effekt, nur die für den Verwendungszweck der Urkunde erforderlichen Daten zu offenbaren, soll dadurch erhöht werden, dass auf Verlangen bestimmte Angaben nicht in die Urkunde aufgenommen werden. Es sollen nur die geänderten Tatsachen in die Personenstandsurkunden aufgenommen werden, wenn ein Registereintrag durch Folgebeurkundung fortgeführt wird. z. B. ist bei mehrehren Folgebeurkundungen über Namensänderungen nur die letzte maßgebend, also der aktuelle Name einzutragen. Bei der Reform des Personenstandsrechts sollen die Interessen der ledigen Mutter an die Anomynität der Geburt Rechnung getragen werden. Wenn eine ledige Mutter ihr Kind zur Adoption freigeben wird, so soll auf ihren Antrag zum Geburtseintrag ein Sperrvermerk eingetragen werden. Wird ein Sperrvermerk eingetragen sein, so dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen auf Anordnung des Familiengerichts Personenstandsurkunden erteilt werden, wenn es zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist. Damit sollen die Interessen der ledigen Mutter an der Anonymität der Geburt ebenso Rechnung getragen werden wie dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft.
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