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가맹점사업자의 노조법상 근로자성Franchise-Nehmer als Arbeitnehmer im kollektiven Arbeitsrecht

Authors
유성재권오성
Issue Date
2018
Publisher
충남대학교 법학연구소
Keywords
가맹계약; 프랜차이즈 시스템; 가맹본사; 가맹점사업자; 노조법상의 근로자; Franchisevertrag; Franchisesystem; Franchise-Geber; Franchise- Nehmer; Arbeitnehmer im kollektiven Arbeitsrecht
Citation
법학연구, v.29, no.4, pp 63 - 100
Pages
38
Journal Title
법학연구
Volume
29
Number
4
Start Page
63
End Page
100
URI
https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/2366
DOI
10.33982/clr.2018.11.29.4.63
ISSN
1229-2699
Abstract
가맹사업이라는 말은 일반적으로 상호, 상표, 서비스표 등의 영업표지를이용하여 사업을 확장하고 자금을 조달하는 경영방식을 말한다. 통상 가맹본부는 가맹점에 대하여 ‘우월적 지위’를 갖게 되며, 이로 인하여 가맹본부와 가맹점사업자 간에는 외견상으로는 대등성이 인정되나 실질적으로는 경제적 종속관계가 존재한다. 이와 같은 불균형으로 인해 야기되는 불공정을 규율하기 위하여 2002년 가맹사업법이 제정되었고, 2013. 8월 신설된 제14조의2는 ‘가맹점사업자단체 구성권’과 ‘거래조건협의 요청권’에 대한 규정을 도입하였다. 그러나 동법은 가맹본부의 성실교섭의무와 협약에대한 법적 구속력을 인정하지 않고 있다. 따라서 가맹점사업자들이 조직한 단체에 대하여는 가맹사업법이 아니라 노조법의 적용이 필요하다. 가맹점사업자는 기존의 판례가 요구하고 있는 기준에 따라 얼마든지노조법상 근로자로 인정될 수 있다고 본다. 왜냐하면, 가맹점사업자는소득이 특정 사업자에게 주로 의존하고 있고, 가맹본부가 가맹계약의 내용을 일방적으로 결정할 뿐 아니라, 가맹점사업자가 가맹본부의 사업에필수적인 노무를 제공함으로써 가맹본부를 통해 시장에 접근하고 있으며, 가맹점사업자와 가맹본부의 법률관계가 지속적 ․ 전속적이기 때문이다. 한편 가맹점사업자는 법적으로 독립된 사업자라는 점에서 노조법상의 근로자성이 부정될 가능성도 있다. 그러나 가맹점사업자는 법적 독립성에도 불구하고, 실질에 있어서 가맹본부의 경영판단에 따라야 한다는점에서 경제적 종속성과 노조법상 근로자성이 인정될 수 있다.
Der typische Franchise-Vertrag ist auf eine gewisse Zeitdauer angelegt, verpflichtet den Franchise-Geber, dem Franchise-Nehmer sein Now-how und die damit zusammenhängenden geschützen Rechte gegen ein Engelt zu vermitteln sowie ihn während der Vertragsdauer zu unterstützen, letztgenannter hingegen handelt im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und schuldet dem Systempartner persönlich außer dem Entgelt den Einsatz seiner vollen Arbeitskraft zur Förderung des Absatzes und zur Wahrung der Interessen des Franchise-Gebers. Also ist ein Franchise-Nehmer weder Arbeitnehmer im individualarbeitsrecht, noch im kollektiven Arbeitsrecht, wenn sie gleich eine persönliche Abhängigkeit voraussetzt. Allerdings besteht Einigkeit dahingehend, dass der Arbeitnehmerbegriff im kollektiven weiter zu fassen ist als im individualen Arbeitsrecht. Im Zusammenhang damit hat der Oberste Gerichthof im Urteil vom 13. Februar 2014 entschieden, dass Golf Caddie kein Arbeitnehmer im Sinne des individualen Arbeitsrecht, aber Arbeitnehmer im Sinne des kollektiven Arbeitsrecht. Aber im diesen Urteil hat der Oberste Gerichthof die persönliche Abhängigkeit als Abgrenzungsmerkmal für Arbeitnehmerbegriff im kollektiven Arbeitsrecht. Hinsichlich des Arbeitnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht kommt der Entscheidung des Obersten Gerichtshof vom 15. Juni 2018 eine herausragende Bedeutung zu. Im diesen Urteil hat der Oberste Gerichtshof die persönliche Abhängigkeit für das Abgrenzungsmerkmal des Arbeitsnehmerbegriffs im kollektiven Arbeitsrecht angewandt. Jedoch verwendet dieses Urteil anders als bisherigen Rechtsprechung eine Vielzahl von neuen Einzelmerkmalen, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden: Abhängigkeit der wesentliche Erwerbungs von einer Person, einseitige Bestimmung der Vertragsbedingungen, Zugänglichkeit zum Markt ohne Dienstnehmer. Außerdem sind in der Literatur viele Meinungen erschienen, dass Arbeitnehmerbegriff im kollektiven Arbeitsrecht nicht nach persönliche Abhängigkeit, sondern nach wirtschaftliche Abhängigkeit abgegrenzt werden. Will man diese wirtschaftliche Abhängigkeit der Franchise-Nehmer unter dem Gesichtpunkt einer rechtlichen Unselständigkeit bewerten, so ist das gewählte Kriterium der persönlichen Abhängigkeit mit seinen Unterbegriffen untauglich. Rechtlich ist ein Franchise-Nehmer ein selbständiger Kaufmann, der lediglich systembedingt engen Bindungen gegenüber seinem Vertragspartner unterliegt. Doch kommt es bei der Feststellung von wirtschaftliche Abhängigkeit nicht auf irgendwelche Weisungsbindung an, sondern entscheidend ist, ob der Beschäftigte einen unternehmerischen Entscheidungsspielraum hat. Damit aus der Risikoverteilung auf die Selbständigkeit geschlossen werden kann, müssen den unternehmerischen Risiken entsprechende unternehmerische Chancen gegenüberstehen. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass der Franchise-Nehmer nicht nur nach vom Urteil des Obersten Gerichtshof vom 15. Juni 2018 eingesetzten Einzelmerkmalen sowohl auch nach wirtschaftliche Abhägigkeit ein Arbeitnehmer im kollektiven Arbeitsrecht ist.
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Yu, Seoung Jae
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