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독일 「단일단체협약법」에 대한 연방헌법재판소의 결정Die Entscheidung von Bundesverfassungsgericht zu Tarifeinheitsgesetz in Deutschland

Authors
유성재
Issue Date
2018
Publisher
한국비교노동법학회
Keywords
Tarifeinheitgesetz; Tarifkollision; Grundsatz der Tarifeinheit; Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung; Minderheitsgewerkschaft; 단일단체협약법; 단체협약의 충돌; 단일단체협약의 원칙; 교섭창구단일화; 소수노동조합
Citation
노동법논총, v.43, pp 109 - 138
Pages
30
Journal Title
노동법논총
Volume
43
Start Page
109
End Page
138
URI
https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/2581
ISSN
1229-4314
Abstract
Das Tarifeinheitgesetz wurde am 22. Mai 2015 im Bundestag verabschiedet und ist am 10. Juli 2015 in Kraft getreten. Das Tarifeinehtisgesetz regelt Konflikte im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb. Nach amtlicher Begründung ist der Zweck des Tarifeinheitsgesetz der Schutz der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sein Kernstück ist der neue § 4a TVG, der den Grundsatz der Tarifeinheit festschreibt. Unter dem Begriff Tarifeinheit wird der Rechtsgrundsatz verstanden, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Das Tarifeinheitsgesetz wird sowohl von Spartengewerkschaften, als auch aus der Rechtswissenschaft kritisiert. Unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes haben sechs kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Verfassungsgericht erklärt das Tarifeinheitgesetz für mit Art. 9 Ⅲ GG überwiegend vereinbar. Zum besseren Schutz der benachteiligten Berufsgruppen hat der Gesetzgeber allerdings teilweise noch bis Ende 2018 nachzubessern. Bis dahin bleibt das Gesetz mit bestimmten Vorgaben weiterhin anwendbar. In einer abweichenden Meinung vertreten hingegen zwei Richter eine strengere Auffassung. Danach bestehen kein Grund dafür, das Gesetz vorübergehend weiterhin für anwendbar zu erklären. Der Verfasser vertritt die Ansicht, dass die Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung nach dem koreanischen Gewerkschafts- und Schlichtungsgesetz verfassungswidrig ist. Nämlich ist schon fraglich, ob das Tarifvertragsgesetz geeignet sind, die Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung geeignet sicn, das Zeil der Verstärkung von Solidarität zu erreichen. Im Gegenteil kann die heftige Konkurrenz unter Gewerkschaften die Zersplitterung und die Durchlöcherung der gesamte Gewerkschaften bringen. Darüber hinaus ist die Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung verfassungswidrig wegen des Eingriffs in die Tafirautonomie und der Verletzung des Rechts zu Kollektivverhandlung von Minderheitsgewerkschaft.
Das Tarifeinheitgesetz wurde am 22. Mai 2015 im Bundestag verabschiedet und ist am 10. Juli 2015 in Kraft getreten. Das Tarifeinehtisgesetz regelt Konflikte im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb. Nach amtlicher Begründung ist der Zweck des Tarifeinheitsgesetz der Schutz der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sein Kernstück ist der neue § 4a TVG, der den Grundsatz der Tarifeinheit festschreibt. Unter dem Begriff Tarifeinheit wird der Rechtsgrundsatz verstanden, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Das Tarifeinheitsgesetz wird sowohl von Spartengewerkschaften, als auch aus der Rechtswissenschaft kritisiert. Unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes haben sechs kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Verfassungsgericht erklärt das Tarifeinheitgesetz für mit Art. 9 Ⅲ GG überwiegend vereinbar. Zum besseren Schutz der benachteiligten Berufsgruppen hat der Gesetzgeber allerdings teilweise noch bis Ende 2018 nachzubessern. Bis dahin bleibt das Gesetz mit bestimmten Vorgaben weiterhin anwendbar. In einer abweichenden Meinung vertreten hingegen zwei Richter eine strengere Auffassung. Danach bestehen kein Grund dafür, das Gesetz vorübergehend weiterhin für anwendbar zu erklären. Der Verfasser vertritt die Ansicht, dass die Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung nach dem koreanischen Gewerkschafts- und Schlichtungsgesetz verfassungswidrig ist. Nämlich ist schon fraglich, ob das Tarifvertragsgesetz geeignet sind, die Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung geeignet sicn, das Zeil der Verstärkung von Solidarität zu erreichen. Im Gegenteil kann die heftige Konkurrenz unter Gewerkschaften die Zersplitterung und die Durchlöcherung der gesamte Gewerkschaften bringen. Darüber hinaus ist die Vereinheitlichung der Schalter für kollektivverhandlung verfassungswidrig wegen des Eingriffs in die Tafirautonomie und der Verletzung des Rechts zu Kollektivverhandlung von Minderheitsgewerkschaft.
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Yu, Seoung Jae
법학전문대학원 (법학과)
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