地方分權政策의 公法的 課題 ―‘政策으로서의 地方分權’에서 ‘法制度로서의 地方分權’으로―Die ?ffentlich-rechtlichen Aufgaben der Dezentralisierungspoltik
- Authors
- 김중권
- Issue Date
- 2005
- Publisher
- 한국공법학회
- Keywords
- 지방자치; 지방분권; 지방분권특별법; 자치사무; 단체위임사무; 기관위임사무; 자치입법권; 자치조직권; 자치인사권; Kommunalrecht; Dezentralisierung; Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Selbstverwaltungsangelegnheiten; Auftragsangelegenheiten Organleihe; “Sondergesetz zur Dezentralisierung”
- Citation
- 공법연구, v.33, no.5, pp 379 - 430
- Pages
- 52
- Journal Title
- 공법연구
- Volume
- 33
- Number
- 5
- Start Page
- 379
- End Page
- 430
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/28096
- ISSN
- 1225-4444
- Abstract
- Das Kommunalrecht steht vor Reformsbedarf. Die Dezentralisierung der Verwaltung ist heutzutage ein Modethema geworden. Die Selbstverwaltung im juristischen Sinn ist die eigenverantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Verwaltungsaufgaben durch selbständige Verwaltungseinheiten aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung. Sie basiert selbstverständlich auf der Dezentralisierung. Das Kommunalrecht in gültiger Fassung trägt jedoch der Dezentralisierung nicht bei. Obwohl die Selbstverwaltung der Kommunalkörperschaften gemäß Art. 117, 118 VerfG garantiert ist, sind die Staatskompetenzen auf Kommunen zu wenig verteilt. Die Quote der Selbstverwaltungsangelegenheiten beträgt ca. 24 Prozent von den ganzen Aufgaben der Kommunalkörperschaft. Der überwiegende Teil der Kommunensaufgaben(ca.73 Prozent) gehört zu der Organleihe. Das ausgeliehene Organ ist nicht nur funktionell, sondern auch organisatorisch dem ausleihenden Verwaltungsträger(insb. Staat) zugeordnet. Insoweit wäre Selbstverwaltungsgarantie durch VerfG von wenig Bedeutung. Man soll die bisherige Selbstverwaltung nur als die unechte Selbstverwaltung ohne Dezentralisierung bezeichnen. Um das grundlegende Verhältnis zwischen dem Staat und den Kommunalkörperschaften wesentlich zu reformieren, tritt seit 16.1. 2004. “das Sondergesetz zur Dezentralisierung” in Kraft. “Das Sondergesetz zur Dezentralisierung” als Reformansatz hat die Paradigmen im Kommunalrecht ganz neu gewandelt. Um echte Selbstverwaltung zu verwirklichen, ist die Problematik der geltenden Rechtslage tiefgreifend zu untersuchen. Die öffentlich-rechtliche Aufgabe dafür ist, die zeitgemäß aufgeforderte Dezentralisierung mit Rücksicht auf Rechtsstaatsprinzip zu institutionalisieren.
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