산업경쟁력 제고를 위한 임금체계 개편방안Arbeitsrechtliche Problem f? die Einf?rung leistungsbezogener Entgelte
- Authors
- 유성재
- Issue Date
- 2005
- Publisher
- 한국경영법률학회
- Keywords
- 노동법(Arbeitsrecht); 임금체계(Lohnsystem); 성과중심임금체계(leistungsbezogene Entgeltsystem); 임금체계변경(Umsetzung von Lohnsystem); 탄력적 임금체계(flexible Vergtungsgestaltung)
- Citation
- 경영법률, v.16, no.1, pp 569 - 608
- Pages
- 40
- Journal Title
- 경영법률
- Volume
- 16
- Number
- 1
- Start Page
- 569
- End Page
- 608
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/29472
- ISSN
- 1229-3261
- Abstract
- Die Höhe des Arbeitsentgeltes wird im Grundsatz von zwei Kriterien bestimmt. Zum einen durch den abstrakten Arbeitwert und zum anderen entweder durch einen Zeitfaktor oder durch das konkrete Leistungs- oder Arbeitsergebnis. Dies bedeuter, daß im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage bei den Grundformen des Arbeitsentgelts zwischen der zeitabhängigen und leistungsabhängigen Vergütung unterschieden werden muß. Gerade eine Leistungsabhängigkeit ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung von großer Bedeutung, da hierdurch Leistungsanreize erzeugt werden.
Grundlage jeder Leistungsentlohnung ist die einzelverträgliche Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer allgemein im Leistungslohn oder in einem bestimmten Leistungslohnsystem beschäftigt wird. Der Arbeitgeber kann daher nicht einseitig kraft seiner Direktionsbefugnis Leistungslohn anordnen. Aus diesen Gründen kann individualrechtlich der Arbeitnehmer nur mit seiner Zustimmung vom Zeitlohn in den Leistungslohn (und umgekehrt) versetzt werden. In gleicher Weise hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch, daß seine Tätigkeit im Leistungs- oder Zeitlohn vergütet wird. Es ist daher regelmäßig eine besondere Vereinbarung über die Leistungsentlohnung erforderlich. Sie kann insgesamt in einem Arbeitsvertrag, in einer Arbeitsordnung oder in einem Tarifvertrag geregelt sein.
Da Koreanisches Mindestarbeitsbedingungsgesetz auf Grund von Zeitlohn geregelt ist, ist es nicht mehr passend an neue flexible Vergütungsgestaltung. Um die Einführung eines leistungsbezogenen Entgeltsystems zu erleichtern ist eine Änderung von Regelungen erforderlich, die auf die Umsetzung von Lohnsystem sich bezieht.
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