고압가스 운반차량의 안전관리제도Zum Rechtssystem der Sicherheit für Transferwagen von Hochdruckgas
- Authors
- 이종영
- Issue Date
- 2008
- Publisher
- 중앙법학회
- Keywords
- 안전(Sicherheit); 고압가스(Hochdruckgas); 기술기준(technische Regel); 국가과제(Staatsaufgabe); 고압가스안전(Hochdruckgas-Sicherheit)
- Citation
- 중앙법학, v.10, no.2, pp 303 - 335
- Pages
- 33
- Journal Title
- 중앙법학
- Volume
- 10
- Number
- 2
- Start Page
- 303
- End Page
- 335
- URI
- https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/31219
- DOI
- 10.21759/caulaw.2008.10.2.303
- ISSN
- 1598-558X
- Abstract
- Die staatliche Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit von Wagen
zur Hochdruckgas lässt sich zunächst mit der staatstheoritischen Vorüberlegung
begründen, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Wagen zur Hochdruckgas
einen Unterfall der allgemeinen Staatsaufgabe Sicherheit bildet.
Dass es eine fundamentale und originäre Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit
seiner Mitglieder zu sorgen, zählt zu den wenigen unbestrittenen Aussagen der
Staatsaufgabenlehre. Die Sicherheitsverantwortung des Staates folgt notwendig aus
der Konstituierung des staatlichen Gawaltmonopols. Überdies gehört die Sicherheit
vor Risiken aus der gesellschaftlichen Sphäre zu den Elementarbedürfnissen der
Bevölkerung. Freiheit als die Möglichkeit individueller Selbstentfaltung ist ohne
Sicherheit nicht denkbar. Aus der Gewähleistung von Sicherheit bezieht der um des
Wohls der Bürger willen bestehende neuzeitlicher Staat folglich seine grundlegendste
Legitimation.
Der Begriff der Vorsorge ist bereits mehrfach angesprochen worden. Er spielt
gerade im Umweltrecht eine große Rolle, wird aber im internationalen Bereich
zunehmend auch bei Fragen angesprochen, die dem Verbraucherschutz zuzuordnen
sind. Aus rechtlicher Sicht verbinden sich mit der Vorsorge vielfältige Fragen der
rechtlichen Verbindlichkeit, des Aussagegehalts und der Anwendbarkeit, die oft
spezifisch auf einzelne Rgelungen bezogen diskutiert worden sind.
Wie der Staat in seiner Gesamtheit, so unterliegt auch das Parlament einer Verantwortung, die sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten stützt. Die
Verfassung hat die Verantwortung des Parlaments im Hinblick auf die Schutzpflichten
konkretisiert. Danach soll es in der Wirklichkeit wirksame Regelungen zum Schutz
der grundrechtlichen Schutzgüter schaffen und die Angemessenheit dieser Reglungen
laufend überprüfen und gegebenenfalls nachbessern.
Die Verantwortung des Parlaments für den Umgang mit Risiken und die
Gewährleistung von Sicherheit ist wesentlich als Aufgabe der Gesetzgebung
verstanden worden. Mitunter sind damit hohe Ansprüche verknüpft gewesen.
Besonders müssen nach den Grenzwerte als wesentliche gestaltende Festlegungen
der Risikokontrolle legitimiert sein. Sieht man die Aufgabe der Gesetzgebung darin,
für Sachprobleme der Risikokontrolle rechtliche Regelungen zu schaffen, so ist ein
geringer Bedarf an parlamentarischer Gesetzgebungstätigkeit zu erkennen. Der
Gesetzgeber hat ein System der fachgesetzlichen Sicherheitsregelung mit hoher
Regelungsdichte geschaffen, das sich als sehr anpassungsfähig erweist. Es deckt viel
Sachbereiche ab und erlaubt es darüber hinaus der Verwaltung, insbeonders durch
normkonkretisierndene Standardsetzung in weitem Umfang auch neien
Entwicklungen gerecht zu werden.
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