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고압가스 운반차량의 안전관리제도Zum Rechtssystem der Sicherheit für Transferwagen von Hochdruckgas

Authors
이종영
Issue Date
2008
Publisher
중앙법학회
Keywords
안전(Sicherheit); 고압가스(Hochdruckgas); 기술기준(technische Regel); 국가과제(Staatsaufgabe); 고압가스안전(Hochdruckgas-Sicherheit)
Citation
중앙법학, v.10, no.2, pp 303 - 335
Pages
33
Journal Title
중앙법학
Volume
10
Number
2
Start Page
303
End Page
335
URI
https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/31219
DOI
10.21759/caulaw.2008.10.2.303
ISSN
1598-558X
Abstract
Die staatliche Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit von Wagen zur Hochdruckgas lässt sich zunächst mit der staatstheoritischen Vorüberlegung begründen, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Wagen zur Hochdruckgas einen Unterfall der allgemeinen Staatsaufgabe Sicherheit bildet. Dass es eine fundamentale und originäre Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit seiner Mitglieder zu sorgen, zählt zu den wenigen unbestrittenen Aussagen der Staatsaufgabenlehre. Die Sicherheitsverantwortung des Staates folgt notwendig aus der Konstituierung des staatlichen Gawaltmonopols. Überdies gehört die Sicherheit vor Risiken aus der gesellschaftlichen Sphäre zu den Elementarbedürfnissen der Bevölkerung. Freiheit als die Möglichkeit individueller Selbstentfaltung ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Aus der Gewähleistung von Sicherheit bezieht der um des Wohls der Bürger willen bestehende neuzeitlicher Staat folglich seine grundlegendste Legitimation. Der Begriff der Vorsorge ist bereits mehrfach angesprochen worden. Er spielt gerade im Umweltrecht eine große Rolle, wird aber im internationalen Bereich zunehmend auch bei Fragen angesprochen, die dem Verbraucherschutz zuzuordnen sind. Aus rechtlicher Sicht verbinden sich mit der Vorsorge vielfältige Fragen der rechtlichen Verbindlichkeit, des Aussagegehalts und der Anwendbarkeit, die oft spezifisch auf einzelne Rgelungen bezogen diskutiert worden sind. Wie der Staat in seiner Gesamtheit, so unterliegt auch das Parlament einer Verantwortung, die sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten stützt. Die Verfassung hat die Verantwortung des Parlaments im Hinblick auf die Schutzpflichten konkretisiert. Danach soll es in der Wirklichkeit wirksame Regelungen zum Schutz der grundrechtlichen Schutzgüter schaffen und die Angemessenheit dieser Reglungen laufend überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Die Verantwortung des Parlaments für den Umgang mit Risiken und die Gewährleistung von Sicherheit ist wesentlich als Aufgabe der Gesetzgebung verstanden worden. Mitunter sind damit hohe Ansprüche verknüpft gewesen. Besonders müssen nach den Grenzwerte als wesentliche gestaltende Festlegungen der Risikokontrolle legitimiert sein. Sieht man die Aufgabe der Gesetzgebung darin, für Sachprobleme der Risikokontrolle rechtliche Regelungen zu schaffen, so ist ein geringer Bedarf an parlamentarischer Gesetzgebungstätigkeit zu erkennen. Der Gesetzgeber hat ein System der fachgesetzlichen Sicherheitsregelung mit hoher Regelungsdichte geschaffen, das sich als sehr anpassungsfähig erweist. Es deckt viel Sachbereiche ab und erlaubt es darüber hinaus der Verwaltung, insbeonders durch normkonkretisierndene Standardsetzung in weitem Umfang auch neien Entwicklungen gerecht zu werden.
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