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경제형법과 경제질서의 상관관계Das Verhältnis des Wirtschaftsstrafrechts zur Wirtschaft

Authors
김성천
Issue Date
2009
Publisher
중앙법학회
Keywords
경제형법; 경제범죄; 경제질서; 자본주의; 자유시장경제; Wirtschaftsstrafrecht; Wirtschaftskriminalität; Wirtschaftsordnung; Kapitalismus; Freie Marktwirtschaft
Citation
중앙법학, v.11, no.2, pp 133 - 161
Pages
29
Journal Title
중앙법학
Volume
11
Number
2
Start Page
133
End Page
161
URI
https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/32947
DOI
10.21759/caulaw.2009.11.2.133
ISSN
1598-558X
Abstract
Wirtschaftsstrafrecht ist ein Recht, was den Begriff der Wirtschaftskriminalität definiert und deren Strafe bestimmt. Der Hauptteil des Wirtschaftsstrafrechts ist die Wirtschaftskriminalität. Die Frage, was das Wirtschaftsstrafrecht ist, ist nicht anders als die Fragestellung, was die Wirtschaftskriminalität ist. Umstritten ist, wie man unter Wirtschaftskriminalität verstehen soll. Es gibt drei verschiedenen Ansichten. Erstens, nach dem kriminologischen und kriminalsoziologischen Aspekt ist die Wirtschaftskriminalität ‘die von gesellschaftlich oder wirtschaftlich hoherangigen Leuten mit dem Zweck des Gewinns begangenen Delikte’. Dieser Begriff ist problematisch, weil die gesellschaftlich oder wirtschaftlich hoherangige Leute nicht einziger Verbrecher der Wirtschaftskriminalität sind. Zweitens, nach der auf der Praxis beruhende Begriffsbestimmung ist die Wirtschaftskriminalität ‘nach dem Wirtschaftsstrafrecht strafbare Handlung’. Mit dem Begriff kann man kein Antwort geben, wenn man fragt, was für ein Tat als Wirtschaftskriminalität bestraft werden soll. Drittens, nach dem rechtstheoretischen Begriff ist die Wirtschaftskriminalität ‘eine Straftat, die Wirtschaftsordnung beschädigt’. Diese Begriffsbestimmung sei zu weit. Aber solche Probleme können beseitgt werden, wenn man die Reichweite des Rechtsguts im angemessenen Maß beschränken. Dieser Begriff eignet sich zu einer Studie der Eigenschaft und Besonderheiten der Wirtschaftskriminalität. Also die Orientierung der Strafbarkeit am Schutz von konkreten Rechtsgütern ist der einzige Anker, an dem strafrechtliche Zurückhaltung und Prinzipienbindung befestigt werden können. Die zu schützende Wirtschaftsordnung ist ein Sollwert. Was als richtige Ordnung schutzwürdig sein soll, ist nicht unumstritten. Vor allem gibt es in der Weltgeschichte drei verschiedene Wirtschaftsordnung. Nämlich der Kapitalismus, der Kommunismus und die Sozialdemokratie. Alle drei Wirtschaften haben eigene Vernunft, eigenen Plausibilitäten, Instrumente und Methoden. Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teil von diesen Instrumenten. In diesem Kontext ist das Wirtschaftsstrafrecht völlig abhängig von seiner Wirtschaftsordnung.
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Kim, Seong Cheon
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