Detailed Information

Cited 0 time in webofscience Cited 0 time in scopus
Metadata Downloads

지급일 재직요건의 효력과 통상임금성 - 대상판결: 서울고등법원 2019. 5. 14. 선고 2016나2087702 판결 -Wirksamkeit der Zahlungsbedingungen bei gewöhnlichen Arbeitslohn

Authors
유성재
Issue Date
2019
Publisher
노동법이론실무학회
Keywords
통상임금; 지급요건; 임금성; 성과급; 상여금; Gewöhnlicher Arbietslohn; Zahlungsbedingung; Begriff des Arbeitslohn; Leistungslohn; Gratifikation
Citation
노동법포럼, no.27, pp 115 - 145
Pages
31
Journal Title
노동법포럼
Number
27
Start Page
115
End Page
145
URI
https://scholarworks.bwise.kr/cau/handle/2019.sw.cau/36569
DOI
10.46329/LLF.2019.07.27.115
ISSN
2005-4645
Abstract
Der koreanische Gerichthof hat mit dem Urteil vom 18. 12. 2013 entschieden, dass die Leistungen nicht zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn gehören kann, wenn sie nur für die Stelleninhaber bezahlt wird und in Verbindung mit der Dientzeit anteilmäßig nicht verteilt wird. Solche Leistungen können die Voraussetzung des Gewöhnlichen Arbeitslohn von Festigkeit nicht erfüllen, weil sie je nach An- oder Abwesensein an dem Betrieb anders ausfallen wird. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Zahlungsbedingungen wirksam ist, die den Betrag vom gewöhnlichen Arbeitslohn ausschließen lassen. Das höhere Gericht von Seoul hat in zweiter Instanz mit dem Urteil vom 14. 5. 2019 entschieden, dass die Bedingungen nichtig ist, die die Zahlung des Geldes je nach An- oder Abwesensein an dem Betrieb anders ausfallen lassen und damit den Betrag von Gewöhnlichen Arbeitslohn ausschließen lassen. Aber der Ansatz des höhere Gericht von Seoul nicht geeignet, weil er mit den bisherigen Rechtsprechungen des koreanischen Gerichtshofs nicht übereinstimmen. Nach Meinung von Verfasser ist die Zahlungsbedingung nicht nichtig ist, weil solche Bestimmung zu den Gestalungsfreiheit von Vertragspartei gehört. Aber die Leistungen, die mit Zahlungsbedingung des Anwesensein bei Betrieb an dem Zahlungstermin bezalen, können nicht zu den Bestandteil des Areitslohn gehören, weil sie keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung ist. Also kann dieser Betrag nicht zu den Arbeitsentgelt im Begriff des Gesetzes über den Mindestarbeitslohn. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass die Gestalungsfreiheit nur im Rahmen des Zweck des Arbeitsstandardsgesetzes und des Mindesarbeitslohnsgestzes eingeschränkt werden soll, die bezwecken zum Schutz der Mindestarbeitsbedingungen zu garantieren. Über den Mindestarbeitsbedingungen soll die Wirksamkeit von Vertragsinhalt nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz der Gestaltungsfreiheit entschieden werden.
Files in This Item
There are no files associated with this item.
Appears in
Collections
Law School > Law > 1. Journal Articles

qrcode

Items in ScholarWorks are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.

Related Researcher

Researcher Yu, Seoung Jae photo

Yu, Seoung Jae
법학전문대학원 (법학과)
Read more

Altmetrics

Total Views & Downloads

BROWSE